Zuständigkeiten und Wissenswertes

Beratung

ist grundsätzlich kostenlos. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht und beraten auf Wunsch auch anonym sowie unabhängig von Konfession, Weltanschauung und sozialem Status. Alle Stellen und Dienste beraten telefonisch, in Beratungsräumen und/oder machen Hausbesuche.

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Betreuungsgerichte

bilden eine Abteilung des Amtsgerichtes und befassen sich überwiegend mit der Einrichtung rechtlicher Betreuung Erwachsener. Sie entscheiden auch darüber, ob Menschen - gegebenenfalls auch gegen ihren Willen - geschlossen psychiatrisch behandelt werden müssen (Unterbringung von Betreuten).

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Betreuungsvereine

schulen und befähigen ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die Betreuung für Menschen zu übernehmen, die sich nicht selbst vertreten können. Bei schwierigen Fragen erhalten die Ehrenamtlichen durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen Unterstützung. Zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins zählen: Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts, Führung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz, Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer*innen sowie Information und Beratung zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Damit ein Betreuungsverein tätig sein kann, ist es erforderlich, dass dieser von der zuständigen Behörde anerkannt wird.

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Betreuungsstellen

bieten Unterstützung bei der Erstellung eines Antrages zur Überprüfung des Betreuungsbedarfes an. Sie beraten Familienangehörige, die selbst die Betreuung übernehmen wollen, vermitteln bei Bedarf Betreuer*innen in der jeweiligen Region und erarbeiten Stellungnahmen für das Betreuungsgericht. Betreuungsstellen beraten ebenfalls zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

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Fachstellen für pflegende Angehörige mit Demenzberatung

bieten Beratung und Begleitung rund um das Thema Demenz an, wie z.B. Informationen zur Pflegeversicherung, zum Betreuungsrecht oder zum Umgang mit Demenz. Desweiteren werden u.a. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (z.B. Gesprächsgruppen und Seminare), Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder stundenweise Entlastung durch freiwillige Helfer*innen angeboten.

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Sozialpsychiatrische Dienste

bieten Beratung und Begleitung für Menschen an, die Schwierigkeiten im Alltag haben und diese nicht alleine bewältigen können, die sich Ängsten ausgesetzt fühlen, bei denen eine seelische Erkrankung wie z.B. Depression, wahnhafte Störungen oder Suchterkrankung festgestellt wurde oder die einfach Fragen zu psychiatrischen Erkrankungen haben. Neben der Einzelberatung finden in der Regel auch Gruppen- und Freizeitangebote statt. Manche Dienste bieten auch Angehörigengruppen an. Die Sozialpsychiatrische Dienste in Mittelfranken haben Angebote für ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen entwickelt.

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Suchtberatungen

sind Beratungsstellen zur professionellen Unterstützung von Menschen mit Problemen im Umgang mit Alkohol, Medikamenten und/ oder illegalen Drogen. Die Unterstützung findet in Form von Beratung, Begleitung und Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten statt. Einige Suchtberatungen in Mittelfranken haben Angebote für ältere Menschen entwickelt.

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Krisendienste

richten sich generell an Personen, die sich in einer seelischen oder sozialen Notlage oder Krisensituation befinden. Schwierige Lebenssituationen sind auch für Angehörige und Freunde belastend. Diese können sich ebenfalls an den Krisendienst wenden. Persönliche Krisen entstehen häufig, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, bestimmte Situationen mit vertrauten Verhaltensweisen zu lösen. Der Krisendienst hilft, schwierige Situationen zu bewältigen und Auswege zu finden.

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Alzheimer-Therapie-Zentren

zielen darauf ab, den Krankheitsverlauf zu verzögern, Begleitsymptome zu verringern und Angehörige auf das Leben zu Hause mit der Krankheit vorzubereiten. Das Angebot besteht aus einer medizinischen Behandlung kombiniert mit einem erhaltenden Rehabilitationsprogramm für die Patienten sowie einem Schulungsprogramm für Angehörige.

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Gedächtnis-Sprechstunden/
Gerontopsychiatrische Ambulanzen

sind ambulante Untersuchungsangebote für ältere Menschen mit Hirnleistungsstörungen. Die Ursachen von Gedächtnisproblemen sind überaus vielfältig. Die Gedächtnis-Sprechstunde bietet die Möglichkeit einer Diagnostik mit unterschiedlichen Testverfahren an. Anschließend werden die Patienten über die Ergebnisse informiert und erhalten einen neuropsychologischen Bericht. Entsprechend den Ergebnissen werden dem Patienten Therapiemöglichkeiten erläutert und auf behandelnde Haus- und Fachärzte verwiesen. Die Inanspruchnahme einer Gedächtnis-Sprechstunde und die Testungen sind kostenfrei.

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Gerontopsychiatrische Kliniken

sind für die Behandlung von Menschen im Alter ab ca. 60 Jahren. Im Vordergrund steht die Förderung des Gedächtnisses, des Denkvermögens sowie der sozialen und alltagspraktischen Fähigkeiten. Ziel ist es, eine Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuzögern und somit den längeren Verbleib zu Hause zu ermöglichen. Manche Kliniken bieten eine sog. ambulante Nachsorge an. Dies bedeutet, dass ein/e Mitarbeiter/in der Klinik den Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt noch einige Monate ein bis zweimal pro Woche zu Hause besucht. Die Patienten werden dabei unterstützt, den Alltag wieder alleine bewältigen zu können.

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Gerontopsychiatrische Tageskliniken

sind Einrichtungen, die Patienten/innen nur tagsüber aufnehmen, den Abend und die Nacht verbringen sie zu Hause. Tageskliniken bieten die gleichen Behandlungsmöglichkeiten wie Gerontopsychiatrische Kliniken. Eine Einweisung in eine Tagesklinik macht dann Sinn, wenn das Fortschreiten der Erkrankung durch schnelles Eingreifen verhindert werden soll oder eine Nachbehandlung nach einer stationären Behandlung notwendig erscheint.

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Geriatrische Rehabilitationskliniken

haben das Ziel, bei älteren Menschen gezielt Fähigkeiten wiederherzustellen, die sie infolge bestimmter Erkrankungen (Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhals-Fraktur etc.) verloren haben.

Einige Rehabilitationskliniken in Mittelfranken haben spezielle Angebote für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen entwickelt oder beschäftigen gerontopsychiatrisch geschultes Personal.

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Haus- und Fachärzt*innen

Es gibt derzeit in Deutschland keine/n Facharzt oder Fachärztin für Gerontopsychiatrie und erst seit kurzer Zeit ein Institut zur Weiterbildung von Haus- und Fachärzten/innen im Bereich Gerontopsychiatrie (Deutsche Akademie für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie e.V., www.dagpp.de). 

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Ambulante Pflegedienste

bieten pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen zu Hause an. Art und Umfang der Leistungen hängen von der Höhe des bewilligten Pflegegeldes sowie vom sonstigen Einkommen des Pflegebedürftigen ab.

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Besuchsdienste/ Entlastung durch Helfer*innen

sind Hausbesuchsdienste, welche den Alltag in der häuslichen Umgebung erleichtern sollen. Helfer*innen leisten der erkrankten Person für ein paar Stunden Gesellschaft, sodass pflegende Angehörige anderen Tätigkeiten (z.B. Besorgungen erledigen) nachgehen können. Ehrenamtliche übernehmen jedoch grundsätzlich keine pflegerischen Aufgaben, dies ist gesetzlich untersagt und entspricht zugleich nicht deren Tätigkeitsfeld.

Die hier aufgeführten Helferkreise sind ein spezielles Angebot für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen.

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Kurzzeitpflege

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der jeweiligen Einstufung - allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 - in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht, also maximal verdoppelt werden. (www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.06.2018)

Einige Kurzzeitpflegen in Mittelfranken haben Angebote für Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung entwickelt oder beschäftigen gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte.

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Tagespflege

stellt ein Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen dar, die Hilfe im Alltag benötigen (bis zu acht Stunden täglich). Die Betreuung und Pflege findet in angenehmer Atmosphäre statt, die der häuslichen Umgebung ähnelt. Die Kostenübernahme richtet sich nach der Höhe des bewilligten Pflegegeldes sowie nach dem sonstigen Einkommen des Pflegebedürftigen. Tagespflege wird von denjenigen Personen beansprucht, die noch allein oder mit Unterstützung in der eigenen Wohnung oder zusammen mit ihrer Familie leben, aber die Anforderungen des Alltages nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Ziel der Tagespflege ist es, die bestehende Selbstständigkeit zu fördern und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Besonders für berufstätige pflegende Angehörige erweist sich diese Form der Pflege als hilfreich.

Einige Tagespflegen in Mittelfranken haben Angebote für Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung entwickelt oder beschäftigen gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte.

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Verhinderungspflege

Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch entferntere Verwandte, die nicht mit der oder dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder durch Nachbarinnen und Nachbarn können ebenfalls bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. (www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.06.2018)

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Urlaubsreisen für Angehörige und Erkrankte

bieten die Möglichkeit, gemeinsam in einem geschützten Rahmen Urlaub zu machen. Familien, die sich sonst eine Reise mit dem erkrankten Familienmitglied nicht mehr zutrauen würden, finden hier Erholung und Entspannung. Erkundigen Sie sich bei den Fachstellen für pflegende Angehörige in Ihrem Landkreis oder bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. nach geeigneten Angeboten.

Betreutes Wohnen

ist kein gesetzlich geschützter Begriff, d.h. hier liegen keine Vorschriften für die Gestaltung der Wohnungen oder der Betreuungsangebote vor, die erfüllt werden müssen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Wohnform, bei der ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, so dass bei Bedarf Betreuungsleistungen zugekauft werden können. Bitte informieren Sie sich genau über die Bedingungen des Vertrages für das Betreute Wohnen und vergleichen Sie verschiedene Anbieter.

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Beschützende Wohnbereiche

sind spezielle Stationen in stationären Pflegeeinrichtungen, die eine familienrechtliche Unterbringung nach §1906 BGB ermöglichen, d.h. die Personen, welche auf einer beschützenden Station leben, sind in ihrer Freiheit beschränkt und können die Station nicht allein verlassen. Für eine solche Unterbringung ist ein Gerichtsbeschluss über das Betreuungsgericht notwendig.

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Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen

sind geschulte und fachlich begleitete freiwillige MitarbeiterInnen, die verschiedene Aufgaben aus dem Bereich der sozialen Betreuung für Bewohner, wie Spaziergänge, Unterstützung bei den Mahlzeiten, gemeinsames Singen und Spielen etc., übernehmen.

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Hausgemeinschaften

sind eigenständige Wohnbereiche innerhalb eines Pflegeheimes für fünf bis neun Personen, die gemeinsam ihren Alltag verbringen („Normalisierungsprinzip“). Jedes Mitglied der Hausgemeinschaft verfügt über ein Appartement (d.h. möglichst mit Dusche und WC). Der Küchen- und Wohnbereich wird gemeinsam genutzt. Die Hausgemeinschaft versorgt sich fast ausschließlich selbst (Wäsche, Küche). Ein/e Mitarbeiter/in (sog. „Präsenzkraft“) ist den ganzen Tag als Bezugsperson vor Ort.

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Heiminterne Tagesbetreuungen

sind Betreuungsangebote für einen Teil der BewohnerInnen von Pflegeheimen (ca. 10 bis 15 Personen). In der Regel handelt es sich um ein spezielles Angebot für Menschen mit Demenz. Die Betreuung findet werktags mehrere Stunden statt und ist ein Angebot mit klar definierten Inhalten für eine bestimmte Zielgruppe. In extra dafür gestalteten Räumen werden über gemeinsame Aktivitäten wie Gespräche, Singen, Kochen oder leichte Bewegungsübungen die Fähigkeiten der TeilnehmerInnen aktiviert und gefördert (= alltagspraktisches Training). Durch immer wiederkehrende gleiche Tagesabläufe wie z.B. eine Morgenrunde, gemeinsames Frühstück, Zubereitung des Mittagessens wird die Orientierung der TeilnehmerInnen gestärkt (=Tagesstruktur/Tagesstrukturierende Maßnahmen).

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Hospize

sind Einrichtungen der Sterbebegleitung. Es handelt sich um spezielle stationäre Einrichtungen für Menschen, die an Krankheiten leiden, die durch heilende Methoden nicht mehr therapiert werden können. Die Linderung von Beschwerden wie z.B. Schmerztherapie steht im Mittelpunkt der Versorgung. Neben den stationären Einrichtungen gibt es auch Hospizvereine, die Menschen im Sterbeprozess zu Hause begleiten.

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Pflegeheime

sind Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Einige Einrichtungen bieten inzwischen spezielle Angebote für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen an.

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Pflegeoase

ist ein spezieller Lebens- und Wohnraum für eine kleine Gruppe von Menschen mit Demenz in einem weit fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung, deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung weitgehend eingeschränkt ist und die vollständig auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Durch die Gemeinschaft wird ein Gefühl von Nähe geschaffen und eine hohe Präsenz des Pflege- und Betreuungspersonals ermöglicht.

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Ambulant betreute Wohngemeinschaften

sind Gemeinschaften für maximal zwölf pflegebedürftige Menschen, die in einer Wohnung zusammen leben. Jede/r Bewohner/in hat einen eigenen Wohn- und Schlafbereich. Die übrigen Räume wie Wohnzimmer, Speisezimmer, Küche und Bad werden von allen gemeinsam genutzt. Die Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens sowie die pflegerischen Leistungen werden von einem ambulanten Pflegedienst oder einer von den Bewohnern angestellten Betreuungs- und Pflegekraft übernommen. Der Begriff der Wohngemeinschaft ist weder gesetzlich definiert noch geschützt. Demzufolge sind die Wohngemeinschaften in ihrer Gestaltung sehr unterschiedlich. In Bayern gelten für die Wohngemeinschaften die Richtlinien des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes – PfleWoqG .

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Wohngruppen

bieten ca. zwölf Plätze für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen innerhalb eines Pflegeheimes. Die pflegebedürftigen Bewohner/innen verfügen über ihr Wohn- und Schlafzimmer (möglichst mit Bad und WC) als Rückzugsbereich. Küche und Wohnraum werden von allen Bewohner/innen gemeinsam genutzt. Das Gemeinschaftsleben findet in der Gemeinschaftsküche/-wohnraum statt. Die Wohngruppe versorgt sich nur teilweise selbst.

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Gruppenangebote für Erkrankte in Pflegeheimen

sind von einer Fachkraft angeleitete, zeitlich begrenzte Treffen (z.B. eine Stunde pro Woche) für mehrere Personen mit einem bestimmten Krankheitsbild (Demenz, Depression, etc.). Sie dienen der Aktivierung und Förderung der Fähigkeiten der Gruppenteilnehmer und förden die Gemeinschaft und den Austausch der BewohnerInnen untereinander.

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Ambulant betreute Wohngemeinschaft

Hauptmerkmale: Pflege- bzw. betreuungsbedürftige Personen leben selbstbestimmt in einer Wohnung oder einem Haus zusammen, um sich gemeinsam die notwendigen Unterstützungsleistungen zu organisieren/einzukaufen.

Umsetzung: Zwei bis maximal 12 WG-Mitbewohner*innen leben in einer Wohnung. Sie teilen sich Wohn-/Esszimmer und Küche. Jeder hat sein eigenes Zimmer (individueller Wohn-/Schlafbereich). Das Alltagsleben findet im gemeinschaftlichen Wohnzimmer und der Küche statt. Gut geeignet ist eine große Wohnküche. Alle Entscheidungen werden eigenverantwortlich von den in der abWG lebenden Personen bzw. ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern getroffen. Dazu schließen sich Mieter*innen bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter in einem Gremium zusammen. Das Gremium kommt in regelmäßigen Abständen zusammen (ca. 6-8 Wochen). Die Mieter*innen werden von einem selbst gewählten und beauftragten Pflege- und / oder Betreuungsdienst versorgt.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft entscheiden die Mieter*innen  bzw. deren Angehörige oder deren gesetzliche Vertreter, die sich zu einem Gremium der Selbstbestimmung zusammenschließen, alle Entscheidungen, die das Gemeinschaftsleben betreffen, selbst. Pflege- und Betreuungsdienst haben in der Wohngemeinschaft ausschließlich einen Gaststatus und können gewechselt werden. Das Gremium der Selbstbestimmung steht unter der Herausforderung, die Bedürfnisse und Wünsche der eigenen Person / des Angehörigen, aber auch die Interessen aller Mieter*innen in den Blick zu nehmen und die gemeinsame Verantwortung für die ganze Wohngemeinschaft zu übernehmen.
Zielgruppen: Besonders für Menschen mit Demenzerkrankung haben sich ambulant betreute Wohngemeinschaften gut bewährt. Sie stellen jedoch auch eine alternative ambulante Wohnform für somatisch pflegebedürftige Erwachsene dar.

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Basale Stimulation

wurde ursprünglich zur Förderung schwerstbehinderter junger Menschen entwickelt. In den 80er Jahren hat Christel Bienstein das Konzept für den Bereich der Pflege älterer Menschen entdeckt. Gemeinsam mit Prof. Andreas Fröhlich entwickelte sie ein Konzept zur Basalen Stimulation in der Pflege mit dem Ziel der Förderung und Begleitung von schwerstpflegebedürftigen älteren Menschen. Es beruht auf der Erkenntnis, dass pflegebedürftige Menschen gleichermaßen ein Bedürfnis nach Wahrnehmung, Kommunikation und Bewegung haben.
Basale Stimulation ist eine spezielle Art und Weise, auf einer nonverbalen Ebene mit Menschen zu kommunizieren, deren Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeit stark beeinträchtigt sind. Ziel ist es, einen Zugang zur Umwelt aufzubauen und dadurch die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Für weitere Informationen wenden Sie sich z.B. an den „Internationalen Förderverein Basale Stimulation e.V.“
(Web: www.basale-stimulation.de)

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Begriff der Pflegebedürftigkeit (§ 14 Sozialgesetzbuch XI)

Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in §15 festgelegten Schwere bestehen.

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Beschützender Bereich oder beschützter Garten

orientiert sich in seiner Gestaltung an der Wahrnehmung von demenziell erkrankten Personen. Die Ausrichtung dient der Sinnesanregung und stellt gleichzeitig die Möglichkeit zur barrierefreien und eigenständigen Bewegung im Freien dar.

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EduKation nach Prof. Dr. Sabine Engel

EduKation steht für "Entlastung durch Förderung der Kommunikation" und stellt ein Schulungskonzept für pflegende Angehörige von demenzkranken Menschen dar.
Ziel der Schulung ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen dem demenzkranken Menschen und seinen Angehörigen. Das Konzept hat sich bereits in der Praxis bewährt. Angehörige erleben ihre Situation nach einer Teilnahme als deutlich weniger belastend.
Aufgrund der hohen Nachfrage wird das Konzept inzwischen als Schulung für Beratungsstellen-MitarbeiterInnen angeboten (train the trainer).

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Gedächtnistraining

dient speziell der Förderung bzw. dem Erhalt von Gedächtnisleistungen sowie der gesamten kognitiven Leistungsfähigkeit. Gedächtnistraining wird entweder als präventives (siehe SIMA A 50+) oder als therapeutisches Angebot eingesetzt. Der Einsatz von Gedächtnistraining bei demenzkranken Menschen ist nicht unumstritten, und ist nur im Anfangsstadium der Erkrankung empfehlenswert. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Betroffenen nicht mit ihren Defiziten konfrontiert werden, da damit verbundene Kränkungen zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation führen können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich z.B. an den „Bundesverband Gedächtnistraining nach Dr. med. Franziska Stengel e.V.“
(Web: www.bv-gedaechtnistraining.de)

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Gerontologen / Gerontologinnen 

(auch Psychogerontologen/innen) befassen sich mit der Erforschung des Alter(n)s sowie den Bedingungen für ein gesundes und zufriedenes Altern. Sie arbeiten in Beratungsstellen, Pflegeheimen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen sowie bei Städten und Gemeinden. Eine zentrale Aufgabe ist die Entwicklung von Konzepten für die speziellen Ansprüche älterer Menschen.

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Gerontopsychiatrie

ist die Wissenschaft von der Krankheitslehre, Diagnostik, Therapie und Prävention sämtlicher psychischer Erkrankungen im höheren und hohen Lebensalter. Sie ist als Teilgebiet der Psychiatrie zu verstehen und zeigt Überschneidungen zur Geriatrie sowie zur angewandten Gerontologie.
Es gibt keine biologisch definierte Altersgrenze, vielmehr ist die Altersgrenze an eine variable Pensionierungsgrenze gebunden. Folglich sind unter gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen derzeit psychisch kranke Menschen ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr zu verstehen.

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Gerontopsychiatrische Erkrankungen

sind in erster Linie Demenzerkrankungen, Depressionen, Wahnstörungen oder Schizophrenien, Angststörungen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen, die bei älteren Menschen auftreten. Ob die Krankheit zum ersten Mal auftritt oder schon länger besteht, spielt dabei keine Rolle.

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Gerontopsychiatrische Fachkraft

Eine Gerontopsychiatrische Fachkraft ist eine weiterqualifizierte, bereits ausgebildete Pflegekraft, die auf die Arbeit mit psychisch wesensveränderten Personen, besonders mit altersverwirrten Menschen, spezialisiert ist. In der Regel setzt dies eine längere Berufserfahrung voraus. Die Arbeit umfasst über die Pflege hinaus Beschäftigung, Gedächtnis- und Orientierungstraining. Es geht dabei überwiegend um die Versorgung in stationären Einrichtungen wie "beschützende Bereiche" - einer Demenzstation im Krankenhaus bzw. Pflegeheim.

Pflegekräfte in diesem Sinne sind Heilerziehungspfleger*innen, Gesundheits-, und Kranken- und Altenpfleger*innen.

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Gerontopsychiatrische Konzepte in der stationären Altenhilfe

berücksichtigen momentan und überwiegend die Bedürfnisse demenzkranker Menschen.
Sie beruhen auf der Grundhaltung, dass demenzkranke Menschen eine Würdigung und Akzeptanz ihrer aktuellen Lebenswelt erfahren.
Die Art der Betreuung richtet sich am einzigartigen Wesen des an Demenz erkrankten Menschen aus (Biografie). Sie basiert auf einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Betreuten und Betreuenden. Das Konzept orientiert sich an dem Grundsatz, so lange wie möglich aktiv tätig zu bleiben, z.B. in der Küche mitzuhelfen (Wohnküchenkonzept). Um Sicherheit zu vermitteln, richtet sich das Leben nach einem klaren Tagesablauf und ist im Einklang mit einem wochen- und jahreszeitlich bewussten Erleben (z.B. beschützter Garten). Die Umgebung/Wohnung ist mit hellen und klaren Farben gestaltet, um die Orientierung zu erleichtern. Es werden ergänzende therapeutische Angebote in den Tagesablauf eingebunden wie z.B. Musik- oder Bewegungstherapie oder der therapeutische Einsatz von Tieren (Streichelzoo).  

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MAKS aktiv!

MAKS aktiv! ist ein Projekt des Universitätsklinikums Erlangen mit der Diakonie Neuendettelsau, in dem die Wirkung eines Förderungsprogramms für Menschen mit Demenz erforscht wurde.
Die Abkürzung „MAKS aktiv“ steht für motorische, alltagspraktische, kognitive und spirituelle Aktivierungstherapie für Menschen in Pflegeheimen, die von Gedächtnisstörungen betroffen sind.
Ein Jahr haben immer jeweils 10 Bewohnerinnen und Bewohner an einer der fünf MAKS - Therapiegruppen teilgenommen. In den Gruppen wurden körperliche und geistige Fähigkeiten an sechs Tagen in der Woche gezielt gefördert. Alltagspraktische und geistige Fähigkeiten können über mindestens 1 Jahr stabilisiert werden, zusätzlich sind die Betroffenen besser gelaunt und zeigen weniger demenztypische Verhaltensauffälligkeiten.

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Normalitätsprinzip nach Erwin Böhm

Das Normaliätsprinzip besagt, dass Menschen mit einer psychischen Störung wieder auf ihre Normen und Handlungsweisen aus früheren Lebensabschnitten zurückgreifen. Verhaltensweisen, die in früheren Zeiten als „normal“ galten, können heute unpassend wirken. Aufgrund der unterschiedlichen Definition, was für jeden von uns als „normales Verhalten“ gilt, kann es zwischen Erkrankten und ihrer Umwelt zu Irritationen kommen. Durch Kenntnisse über die Biographie eines gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen können auf den ersten Blick unerklärliche Verhaltensweisen interpretiert und richtig darauf reagiert werden. 

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Inklusion

bedeutet Bedürfnisse und Potentiale Demenzkranker zu erkennen und sie in die Gemeinschaft miteinzubeziehen. Die Einbindung in ein soziales Netzwerk steht in engem Zusammenhang mit Lebensqualität und Wohlbefinden.

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Integration

Integrative Angebote sind solche, an denen Menschen, die gerontopsychiatrisch erkrankt sind und Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, gemeinsam teilnehmen können.

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Integrative Validation nach Nicole Richard

Nicole Richard hat die integrative Validation in Deutschland begründet. Validation ist eine wertschätzende Kommunikations- und Umgangsform mit gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen. Ziel ist es, einen Zugang zur Erlebenswelt des desorientierten Menschen zu finden und ihm mit Würde gegenüber zu treten, um die Lebensqualität zu erhalten.
Der methodische Ansatz besteht darin, die noch vorhandenen Ressourcen der Hirnleistungen zu nutzen und den betroffenen Patienten mit seinen Gefühlen und Antrieben ernst zunehmen. Die Kommunikation greift den emotionalen Gehalt einer Aussage oder eines Verhaltens des zu Pflegenden auf und validiert, d.h. erklärt das dahinter stehende Gefühl für gültig und erkennt es an, ohne zu bewerten, zu analysieren oder zu korrigieren. Die Pflegenden benennen durch validierende Sätze das Gefühl, das der demenzkranke Mensch spürt, und begegnen ihm mit Äußerungen, die er versteht. So wird versucht, konkrete Konfliktsituationen des Pflegealltags zu entschärfen und Vertrauen und Nähe herzustellen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Institut für Integrative Validation, Nicole Richard, Heideweg 65, 34131 Kassel, Tel: 0561 310 979 0, (Web: www.integrative-validation.de)

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Pflegeoase

Das Konzept Pflegeoase umfasst die Idee in kleinen Wohngruppen schwer an Demenz erkrankte Menschen zu betreuen und zu pflegen. Primäres Merkmal des Konzeptes ist ein zentraler, gemeinsam zu nutzender Raum, die Oase. Das Raumkonzept umfasst einen Mehrpersonenraum mit kommunikativer Mitte, Individualbereichen, Rückzugsraum, Pflegebad, Küchenausstattung und bettengängigem Außenbereich. Die Pflegekräfte sind während des Tages kontinuierlich präsent und können unmittelbar auf die körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen. Die Pflegeoase bietet einen geschützten Raum, sichert aber auch die Teilhabe und Mobilität der an Demenz erkrankten Menschen außerhalb dieses Lebensortes.

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Psychoedukation

Unter Psychoedukation sind Maßnahmen oder auch Schulungen zu verstehen, die Betroffene und Angehörige dabei unterstützen, mehr Verständnis für die Erkrankung zu entwickeln. Dazu zählt die Informationsvermittlung (was für eine Krankheit habe ich, wie wirkt sich diese aus), die emotionale Entlastung (ich bin nicht allein mit meinem Schicksal, andere befinden sich in ähnlichen Situationen) und die Stärkung der Selbsthilfemöglichkeiten (wie gehe ich mit schwierigen Situationen um).

Mehr Informationen finden Sie im Web unter www.kompass-therapiebegleiter.de

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Psychobiographisches Pflegemodell nach Erwin Böhm

ist ein Erklärungsansatz für die Verhaltensweisen von verwirrten und desorientierten Menschen. Am Beispiel eines demenzkranken Menschen geht Böhm davon aus, dass dieser nicht mehr über „die Welt der Dinge“, also den kognitiven Anteil der Psyche, erreicht werden kann. Der Zugang zum Menschen muss demnach über die „Welt der Gefühle“ erfolgen. Böhm unterscheidet sieben Interaktionsstufen. Das Modell zeigt Wege auf, wie ein Mensch in der jeweiligen Interaktionsstufe begleitet werden kann. Ziel ist es, den Menschen zu stabilisieren und zu reaktivieren. Besonders der Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit steht im Mittelpunkt.
Das Pflegemodell fördert nicht allein das Wohlbefinden des Patienten, sondern auch die Arbeitszufriedenheit des Personals.

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Rehabilitation

bezeichnet den Einsatz und die Wirkung von Maßnahmen, die darauf zielen, die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung oder Erkrankung möglichst gering zu halten und eine Wiedereingliederung in den gewohnten Alltag zu ermöglichen.

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Segregation

Segregative Angebote sind speziell für Menschen, die gerontopsychiatrisch erkrankt sind, ausgerichtet und sollen nur von diesen besucht werden.

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Selbst-Erhaltungs-Therapie (SET) nach Dr. Barbara Romero

ist ein therapeutisch-rehabilitatives Konzept, das von Fr. Dr. Romero in Deutschland entwickelt wurde. Die Selbstsicherheit und Selbständigkeit der Betroffenen wird gefördert, indem versucht wird, die Identität und Persönlichkeit der Betroffenen zu unterstützen und zu stärken. Aktuell wichtige und noch vorhandene Erinnerungen werden geweckt und erhalten, um persönliche Erlebnisse zu ermöglichen, die nicht mit Misserfolgen besetzt sind.

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SIMA A 50+ (Selbständig im Alter)

ist ein Trainingsprogramm für Senioren. Durch geistiges und körperliches Training wird versucht, die Selbständigkeit im Alter zu erhalten. Das Trainingsprogramm wurde wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass durch die Kombination von körperlichem und geistigem Training die Selbständigkeit länger erhalten bleibt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen SIMA-Trainer bzw. direkt an die SimA-Akademie in Fürth: Merkurstr. 21, 90763 Fürth, Tel.: 0911 723 015 10, E-mail: info@sima-akademie.de, Web: www.sima-akademie.de

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SIMA-P (Selbstständig im Alter für Bewohner von Pflegeeinrichtungen)

baut auf dem SIMA-Konzept auf und wurde speziell für Bewohner von Pflegeeinrichtungen entwickelt. Für Bewohner mit fortgeschrittenen demenziellen Beeinträchigungen wurde zusätzlich eine spezielle Form der biographieorientierten Aktivierung erarbeitet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen SIMA-Trainer bzw. direkt an die SimA-Akademie in Fürth: Merkurstr. 21, 90763 Fürth, Tel.: 0911 723 015 10, E-Mail: info@sima-akademie.de, Web: www.sima-akademie.de

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Validation nach Naomi Feil

ist eine spezielle Pflegetechnik, die angelehnt an den Ansatz der klientenzentrierten Gesprächsführung nach Carl Rogers in den USA entwickelt wurde. Ziel der Validation ist es, über die Gefühlswelt der betroffenen Menschen und unter Berücksichtigung biografischer Faktoren einen Zugang zu ihrer Erlebniswelt zu erhalten.

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Zehn-Minuten-Aktivierung

ist eine Methode, die häufig in Pflegeheimen eingesetzt wird. Sie hat das Ziel, demenzkranken Menschen eine professionelle therapeutische Betreuung zu ermöglichen und gleichzeitig in der Biographie begründete Fähigkeiten des demenzkranken Menschen aufzuspüren. Anhand vertrauter Gegenstände aus der Vergangenheit wie z.B. Einweckgläsern, Kernseife oder Häkelnadeln wird teilweise "ohne Worte" Kontakt mit den demenzkranken Menschen aufgenommen. Das Erlebnis, Dinge zu erkennen und zu wissen, wofür sie gut sind, stärkt das Selbstwertgefühl des Betroffenen enorm. Gleichzeitig trägt die Methode zur Verbesserung des Verständnisses der Mitarbeiter/innen für den Betroffenen bei.

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